Corona – Was gilt gerade?
Die letzten 15 Monate waren geprägt von Einschränkungen und Verzicht. Beruf, Schule und Privatleben waren und sind immer noch stark beeinträchtigt um die weitere Verbreitung des Corina-Virus zu vermeiden.
Nun scheint die dritte Infektionswelle in Deutschland gebrochen zu sein, so dass Öffnungsschritte verkündet wurden und weitere Möglichkeiten zur Rückkehr in den vor 2020 gewohnten Alltag bevorstehen. Ab dem 28. Mai gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Zusammenstellung der wichtigsten Daten und der Beschlüsse schaffen hoffentlich Klarheit, wann wir wieder auf unserem Sportplatz der schönsten Nebensache der Welt nachgehen dürfen.
Aktuell gilt, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in der Städteregion Aachen das Training mit Einschränkungen wieder möglich ist (s.u.). Gehen die Infektionszahlen noch weiter zurück und bleiben an mindestens 5 Werktagen auch unter einer 7-Tages-Inzidenz (je 100000 Einwohner) von 35 Neuinfektionen, dann greift Stufe 1 der Schutzverordnung des Landes NRW.
Auf dieser Seite fassen wir die aktuelle Inzidenz der Städteregion Aachen, die Anzahl an aufeinanderfolgenden Werktagen unter den o.g. Inzidenzen und den aktuellen Status – ob wir trainieren dürfen oder nicht – zusammen.
Am Ende der Seite findet ihr die Petition des DFB zur Wiederaufnahme des Trainings für Amateursportler.
Stufe 1
der Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Erlaubt ist:
Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 100 Personen
Zuschauer (bis 1000) mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Hinterlassen von Namen, Kontakt und Aufenthaltszeitraum)
Was ist bei welcher Inzidenzstufe zu beachten?
Inzidenz der Städteregion Aachen
Inzidenz in Nordrhein-Westfalen
Inzidenz in Deutschland
Stand: 17.08.2021