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Die Bundes-Notbremse schränkt das Training weiter ein

Seit dem 24.04. greift auch in der Städteregion die “Bundes-Notbremse”. Nachdem die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auch den Bundestag, den Bundesrat passiert hatten und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurden, gelten für jeden Verwaltungskreis mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 die bundesweit festgelegten Einschränkungen. Ab einer Inzidenz unter 100 (an 5 aufeinander folgenden Werktagen) gilt ab dem 15. Mai die angepasste Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Vorgaben bei einer Inzidenz über 100

Über 14 Jährige

Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.

14 Jährige und Jünger

Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern.
Die Können können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Neuinfektionen liegt werden die Vorgaben am siebten Tag gelockert und das Training ist wieder für mehrere Personen möglich.

Vorgaben bei einer Inzidenz unter100

Über 14 Jährige

  • beliebig viele Personen aus einem Haushalt,
  • kontakfreies Training mit bis zu 20 Personen (mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses),
  • beliebig viele Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden,

14 Jährige und Jünger

  • bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre mit maximal zwei Übungsleitern/Trainern/Betreuern.

Die Trainer werden sich mit Euch in Verbindung setzen und Euch über das weitere Vorgehen informieren.

 

Anfang März 2021 wurden bundesweite Öffnungsschritte vereinbart. Ab dem 15. Mai gilt die neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Aus der folgenden Übersicht könnt ihr die nächsten Öffnungsschritte entnehmen.

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