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Corona-Schutzverordnung (ab dem 15.07.)

Ab dem 15. Juli gilt die nächste Fassung der Corona-Schutzverordnung.
Diese sieht für den Sport weitere Lockerungen vor. Hier ein Auszug aus der Mail vom 13.07. des Fachbereichs Sport der Stadt Aachen an die Vereine:

“Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:

  • Einhaltung geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
  • Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)
  • Steuerung des Zutritts
  • Durchlüftung der städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen beim Sport

Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist jetzt mit bis zu 30 Personen auf und in städt. Sportanlagen zulässig. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen zulässig.

Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/innen sowie der Zuschauer muss in jedem Fall mit deren Einverständnis durch Datenerfassung (Name, Adresse, Telefonnummer, Aufenthaltszeitraum) für die Dauer von 4 Wochen sichergestellt werden.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.

Die jeweils geltende Fassung der CoronaSchVO ist eigenverantwortlich einzuhalten.”

Das Betreten der Sportanlage ist während des Trainings weiterhin nur den dann trainierenden Mannschaften gestattet (mit Ausnahme von bringenden und abholenden Eltern). Außerden werden bei Spielen die o.g. Daten aller Besucher zwecks Rückverfolgbarkeit aller Anwesenden in Listen erfasst.

Wir bitten Euch dringlichst um die Beachtung der geltenden Regelungen damit das Virus weiter gestoppt werden kann!

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