Umsetzung der Corona-Schutzverordnung

auf der Sportanlage des FV Vaalserquartier

Trotz der zuletzt steigenden Infektionszahlungen ist es im Gegensatz zu den vergagenen beiden Wintern derzeit möglich im Freien mit allen Mannschaftsmitgliedern Fussball zu spielen und zu trainieren. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt sportliche Tätigkeiten derzeit zu. Allerdings gibt die Verordnung insbesondere für Zuschauer:innen klare Vorgaben. Für die Einhaltung der Vorgaben sind die gastgebenden Vereine zuständig.

Um z.B. die Zutrittsregeln umzusetzen ist ein hoher personeller Aufwand notwendig. Dieser ist an Trainingstagen nicht zu bewerkstelligen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir Zuschauer:innen nur an Spieltagen, bw. zu Spielen begrüßen können. Dann wird am Eingangstor der 2G-Nachweis von Vereinsmitgliedern oder beauftragten Personen kontrolliert. Ohne einen 2G-Nachweis darf niemand die Sportanlage betreten, ausgenommen Kinder die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

Trainingsbetrieb

Spielbetrieb

FVM: Corona - Informationen für Vereine
Land NRW - Corona Informationen